Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.
Immer wieder habe ich im Rahmen dieser Reihe (z.B. hier oder hier) sowie in Vorträgen (z.B. bei der #re:publica oder gerade erst wieder bei der „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz) auf das öffentlich-rechtliche Jugendangebot „funk“ als Vorbild für die Weiterentwicklung öffentlich-rechtlicher Online-Medien verwiesen. Mit einer 2015 in Kraft getretenen Änderung des Rundfunkstaatsvertrag hatte die Medienpolitik erstmals ein öffentlich-rechtliches Angebot ohne Bezug zu einem klassischen, linearen Fernsehsender erlaubt. Funk, finanziert aus Mitteln der eingestellten Spartenkanäle EinsPlus und ZDFkultur, unterscheidet sich gleich in mehrfacher Hinsicht fundamental von klassischen öffentlich-rechtlichen (Online-)Angeboten:
- Online First: Während Online-Angebote von ARD und ZDF bislang einen Bezug zu „Sendungen“ aufweisen müssen und damit mehr oder weniger Anhängsel oder Zweitverwertungen des dominanten linearen Programms sind, ist alles bei funk von Anfang an auf plattformbasierte Öffentlichkeiten des Internets hin ausgerichtet. Alle Angebote sind online-first und in der Regel auch online-only. Wenn voraussichtlich 2019 der neue Telemedienauftrag in Kraft tritt, dürfen auch ZDF und ARD eigenständige Online-Angebote ohne Sendungsbezug entwickeln. Ob ihnen das aber neben dem linearen und weiterhin dominanten Tagesgeschäft in ähnlicher Manier gelingen kann, wird sich erst zeigen.
- Experimentell: Im Ergebnis ist mit funk ein öffentlich-rechtliches Multichannel-Netzwerk auf YouTube mit aktuell rund 60 verschiedenen Kanälen entstanden. Dieses Setup erlaubt auch, viele Formate auszutesten, zu experimentieren. Seit Gründung 2016 wurden rund 90 Formate ausprobiert und einige davon wie Germania und Jäger & Sammler mit Preisen ausgezeichnet, ca. 30 Formate aber auch eingestellt oder nicht fortgeführt. So ein experimentierfreudiger Ansatz ist im öffentlich-rechtlichen Umfeld genauso ungewöhnlich, wie er für Online-Erfolge essentiell ist.
- Orientierung an der Lebenswirklichkeit: § 11g im Rundfunkstaatsvertrag sieht vor, dass „[d]ie Verweildauern der Inhalte des Jugendangebots […] so zu bemessen [ist], dass sie die Lebenswirklichkeit und die Interessen junger Menschen abbilden.“ Funk muss deshalb nicht Inhalte depublizieren, sondern kann sie dauerhaft online verfügbar halten.
Im Oktober 2018 feierte Funk zweiten Geburtstag und in der nächsten Sitzung des ZDF Fernsehrats steht unter anderem ein Bericht zu „Stand und Entwicklung von funk“ auf der Tagesordnung (Hinweis, 20.11.2018: Link zum PDF bis auf Weiteres entfernt, siehe Update weiter unten). Darin wird auch noch einmal betont, wie wichtig der Verzicht auf Depublikationspflichten für Reichweite auf digitalen Plattformen ist:
Die einzelnen Videos werden lange nach dem eigentlichen Publikationsdatum genutzt und gewinnen regelmäßig durch Republikation deutlich an Reichweite. Die Regelung der uneingeschränkten Verweildauer hat sich bewährt. Dies zeigt das Nutzungsverhalten des Publikums. Eine Einschränkung der Verweildauer und die damit einhergehende Depublikation der Inhalte würde darüber hinaus dazu führen, dass der in den Kommentarspalten entstandene Diskurs zu den Inhalten verschwindet.
Die kontinuierlich steigenden Abrufzahlen (siehe Abbildung) bei gleichbleibenden Budgets sind ein weiteres Indiz dafür, wie wichtig ein Verzicht auf Depublizierung gerade bei digitalen Angeboten ist. Im Bericht heißt es dazu, dass „im September 2018 rund 59 % aller funk-Abrufe auf YouTube durch Videos generiert [wurden], die vor mehr als 30 Tagen publiziert wurden.“ Deshalb reicht auch eine bloße Verlängerung von Depublizierungsfristen nicht. Wollen öffentlich-rechtliche Angebote online langfristig überleben, müssen auch ihre Inhalte langfristig verfügbar bleiben.
In dem Bericht wird aber nicht nur deutlich, auf welche Weise sich funk von anderen öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten unterscheidet, sondern auch betont, wie sich funk von anderen professionellen YouTube- und Facebook-Kanälen abhebt bzw. unterscheiden möchte:
Der größte Teil der funk Formate gewinnt seine Bedeutung vor allem aus der Prämisse des Verzichts auf kommerzielle Auswertung. Wer auf Drittplattformen Geld verdienen will, muss „werbefreundlich“ sein. funk ist hier ein Korrektiv, weil die öffentlich-rechtliche Finanzierung es für die jungen Creator möglich macht, von ihrer Kreativität zu leben und sich zu professionalisieren.
Dass diese Unterscheidbarkeit nicht in jedem einzelnen Format auch klar erkennbar ist, ändert nichts an diesem Anspruch, an dem sich funk zumindest in der Gesamtschau messen lassen muss. Und selbst wenn die Formatentwicklung von funk stark reichweitengetrieben ist, so muss dabei zumindest nicht auf potentielle Werbekunden Rücksicht genommen werden.
Nur Youtube und Facebook
Bleibt als größtes Problem der von funk verfolgten Drittplattformstrategie die quasi exklusive Fokussierung auf YouTube und – mit sinkender Tendenz – Facebook.* Zwar werden die Inhalte auch jenseits der Plattformen angeboten, allerdings wird in diese eigene Präsenz nicht wirklich investiert. Verglichen mit der Webpräsenz funk.net wirkt sogar die ZDF-Mediathek wie Online-Avantgarde. Bei letzterer gibt es zumindest die Möglichkeit, sich einzuloggen und vorsichtig personalisierte Empfehlungen zu erhalten. Wenn es bei funk schon darum geht, zu experimentieren, warum dann nicht auch bei der Präsentation eigener Inhalte auf eigenen Webseiten und was die Interaktion mit und Einbindung der jugendlichen Zielgruppe betrifft?
Ebenfalls außen vor bleibt bislang die Drittplattform Wikipedia, obwohl einzelne Kanäle wie beispielsweise Mailab Inhalte liefern, die für Wikipedia interessant sein könnten. In einem runden Tisch bei Wikimedia Deutschland im September wurde durchaus Interesse an der Bereitstellung von Inhalten für die frei Online-Enzyklopädie bekundet. Voraussetzung seien aber Ansprechpartner aus der Wikipedia-Community sowie die (bessere) Messbarkeit der via Wikipedia erzielten Reichweite. Sollten funk und die Wikipedia-Community hier zusammenfinden, könnte funk auch hinsichtlich offener Lizenzierung von Inhalten eine Vorreiterrolle unter den öffentlich-rechtlichen Angeboten einnehmen.
*Ergänzung nach einem Hinweis auf Twitter: in der Tat gibt es funk-Inhalte auch auf anderen kommerziellen Plattformen wie Snapchat, Instagram, Whatsapp oder – seit kurzem – TikTok; deren Reichweite wird in den mir zugänglichen Unterlagen jedoch nicht ausgewiesen.
[Update, 20.11.2018] Üblicherweise enthalten Updates zusätzliche Informationen zu Entwicklungen nach Veröffentlichung eines Beitrags. In diesem Fall jedoch ist es eine kurze Erläuterung, warum Informationen – konkret der Link auf den Bericht zu „Stand und Entwicklung von funk“ auf Geheiß der Vorsitzenden des Fernsehrats Marlehn Thieme entfernt wurde. Frau Thieme vertritt die Position, dass ich den Bericht gem § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Fernsehrats (PDF), wonach „die Beratungsunterlagen sowie Vorlagen an den Fernsehrat und die Ausschüsse vertraulich [sind]“, nicht öffentlich hätte zugänglich machen dürfen und mich deshalb aufgefordert, den Link zu entfernen. Ich vertrat demgegenüber die Rechtsansicht, dass eine Veröffentlichung des Berichts gem. § 11g Abs. 6 iVm § 11e Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag zulässig ist und diese gesetzliche Bestimmung nicht durch eine Geschäftsordnung unterlaufen werden kann. Da die Vorsitzende aber auch auf meine Entgegnung hin auf ihrer Rechtsansicht insistiert hat, habe ich den Link bis zur „offiziellen“ Veröffentlichung entfernt. Mehr zum Thema Transparenzmängel im Fernsehrat dann in der nächsten Folge dieser Reihe [/Update]
[Update 2, 07.12.2018] Nach der Sitzung des Fernsehrats wurde der Link zum Bericht wieder eingefügt. [/Update]

